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Was bedeuten die EASA Drohnenkategorien?

Offene (‘open’) Kategorie

Die ‘offene’ Kategorie ist hauptsächlich für Freizeit-Drohnenaktivitäten und für risikoarme kommerzielle Aktivitäten gedacht. Die ‘offene’ Kategorie ist wiederum in drei Unterkategorien unterteilt – A1, A2, A3 -, die wie folgt zusammengefasst werden können:

  • A1: Über Menschen fliegen, jedoch nicht über Menschenansammlungen
  • A2: In der Nähe von Menschen fliegen
  • A3: Weit entfernt von Menschen fliegen

Jede Unterkategorie hat ihre eigenen Pilotenanforderungen und Regeln. Daher ist es wichtig zu wissen, in welcher Kategorie Sie fliegen wollen. Hierfür können Sie zum Beispiel unsere Drohnenauskunft gebrauchen.

Ab 2024 müssen Drohnenhersteller sich an eine einheitliche Drohnenklassifizierung halten. Neu verkaufte Drohnen müssen dann ein entsprechendes Cx-Label enthalten (d.h. C0, C1, C2, C3 oder C4). Diese Klassen schreiben bestimmte technische Drohnenanforderungen, betriebliche Einschränkungen und Pilotenanforderungen vor. Mehr Informationen über die Cx-Klassifizierung finden Sie in folgender Tabelle und auf der Homepage der europäischen Luftsicherheitsbehörde EASA.

Tabelle: Technische Anforderungen und Gewichtsklassen der Cx-Klassen

Tabelle: ‘Offene’ Kategorie, gültig bis zum 31. Dezember 2023

Eine Übergangsfrist gilt bis zum 31. Dezember 2023, da bis dahin noch keine Cx-Drohnen erhältlich sind. Je nach tatsächlichem Gewicht der Drohne gelten unterschiedliche Anforderungen gemäß folgender Tabelle:

Ab dem 1. Januar 2024 können Sie immer noch eine Drohne ohne Cx-Label verwenden, jedoch nur in den folgenden Unterkategorien:

  • Unterkategorie A1, wenn das maximale Startgewicht (MTOM) der Drohne weniger als 250 g beträgt; oder
  • Unterkategorie A3, wenn das maximale Startgewicht der Drohne weniger als 25 kg beträgt.

Spezielle (‚specific‘) Kategorie

Eine Drohne kann in der ‘speziellen’ Kategorie betrieben werden, wenn sie außerhalb der Betriebsbeschränkungen liegt, die in der ‘offenen’ Drohnenkategorie festgelegt sind. Beispiele für Drohnen-Operationen in der ‘speziellen’ Kategorie sind:

  • BVLOS – Fliegen außerhalb der Sichtweite
  • Verwendung einer Drohne mit einem MTOM (maximales Startgewicht) von über 25 kg
  • Fliegen in einer Höhe von mehr als 120 m über Grund
  • Abwerfen von Material
  • Betrieb der Drohne in einer städtischen Umgebung mit einem MTOM von über 4 kg oder ohne Cx-Label

Solche Betriebe dienen oftmals kommerziellen Zwecken und bedürfen der Genehmigung der zuständigen Behörde (z.B. nationale Luftfahrtbehörden). Eine Genehmigung kann mithilfe der EASA-Standardszenarios (STS) erworben werden oder durch das Durchführen einer vordefinierten bzw. spezifischen Risikobewertung (PDRA bzw. SORA). In beiden Fällen muss die sichere Durchführung des Betriebs an die Behörde aufgezeigt können. Standardszenarios beschreiben festgelegte standardisierte Drohnenmissionen mit einem geringen Risikoprofil. Ein Betreiber, der einen Betrieb nach einem Standardszenario deklariert, übernimmt die volle Verantwortung über das Einhalten der geltenden Bestimmungen für das jeweilige Standardszenario.

Für den Betrieb in der speziellen Kategorie sind bestimmte Qualifikationen des Fernpiloten erfordert. Die Qualifikation sind von der EASA festgelegt und unterscheiden sich abhängig von der Art der beantragten Betriebsgenehmigung.

Fernpilotenschulungen für die specific category

Zertifizierte ‚certified‘ Kategorie

Diese Kategorie ist für Spezialanwendungen mit einem hohen Risikoprofil gedacht, z.B. Transport von Menschen, Gefahrgütern innerhalb von Städten. Hierfür werden Zertifizierungsprozesse und Lizenzen auf einem Niveau ähnlich der traditionellen Luftfahrt angewendet. Die entsprechenden Regeln und Gesetze werden momentan von der EASA erarbeitet.