Wenn die Beschränkungen der offenen (‚open‘) EASA-Kategorie nicht erfüllt werden können, ist es möglich, in der speziellen (‚specific‘) Kategorie zu fliegen. In dieser Kategorie muss der Drohnenbetreiber jedoch eine Betriebsgenehmigung der zuständigen Behörde (z.B. nationalen Luftfahrtbehörde) einholen. Diese Kategorie richtet sich an professionelle Drohnenbetreiber.
EASA-Standardszenarien, PDRA und/oder SORA
Um eine Betriebsgenehmigung innerhalb der Specific Kategorie zu erhalten, kann der Betreiber ein (EASA-)Standardszenario (STS) verwenden oder eine Genehmigung beantragen, zum Beispiel mithilfe einer vordefinierte Risikobewertung (PDRA) oder einer individuellen betrieblichen Risikobewertung (SORA). Alle Drohnenflüge innerhalb dieser Kategorie müssen bei der zuständigen Behörde (z.B. nationalen Luftfahrtbehörde (NAA)) angemeldet oder beantragt werden.
Obwohl die endgültige Verantwortung für die Ausbildung des beteiligten Personals beim Betreiber liegt, wählen die Piloten von UAS ihre Ausbildung oft selbst aus. Der Anwendungsbereich, in dem ein Fernpilot tätig sein darf, wird bestimmt durch die Ausbildung, die der Pilot folgt. Grundsätzlich lassen sich drei Ausbildungsstufen unterscheiden:
- Standardszenario Training, für Einsätze, die unter einem EASA-Standardszenario durchgeführt werden.
- Komplettes Training für die Specific Kategorie, für Einsätze auch außerhalb des Standardszenarios
- Endorsement Module, Training für spezielle betriebliche Anforderungen
Die German Drone Academy bietet alle drei Arten der theoretischen Ausbildung an. Für zusätzliches praktisches Training arbeiten wir mit lokalen, akkreditierten UAS-Schulen zusammen, die je nach Vorliebe oder geografischer Lage an unsere Kunden gekoppelt werden. Bevor Sie sich für das Training Ihrer Wahl entscheiden, sollten Sie die folgenden Informationen aufnehmen: