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Die EASA stuft Flüge in der Unterkategorie A2 als risikoreicher ein als Flüge in den Kategorien A1 und A3. Deshalb müssen alle Personen, die Drohnen der Unterkategorie A2 betreiben möchten, eine weitere Prüfung ablegen und bestätigen, dass sie eine eigenständige Praxisschulungen absolviert haben. Bevor Sie sich für das EU-Fernpilotenzeugnis in der Kategorie A2 bewerben dürfen, müssen Sie zunächst den EU-Kompetenznachweis A1/A3 für die Kategorie A1 bzw A3 erwerben.
Der Preis beinhaltet alle Kosten inklusive der Ausstellung des Zertifikats und 3 Prüfungsversuche. Es kommen keine versteckten Kosten auf Sie zu.